Jeden Tag das Wichtigste aus Recht, Förderung, Garten und den Verbänden. Kurz zusammengefasst, mit Quelle, für die Arbeit im Vorstand.
Stand: 29. Juli 2026
Die Kleingarten-News sammeln an einer Stelle, was Vorstände von Kleingartenvereinen wirklich betrifft. Sie reichen von neuen Urteilen zum Pachtrecht über Förderprogramme und Naturschutz bis zu Nachrichten der Kleingartenverbände und Hinweisen zu Steuer und Gemeinnützigkeit. Jede Meldung ist kurz zusammengefasst und nennt die Originalquelle, damit sich der Vorstand schnell ein Bild machen kann.
So muss niemand mehr ein Dutzend Seiten von Verbänden, Ministerien und Fachportalen einzeln durchsehen. Wer einen ganzen Verein ehrenamtlich führt, hat dafür meist keine Zeit. Diese Übersicht nimmt einen Teil dieser Arbeit ab.
Recht & Pacht
Urteile, Bundeskleingartengesetz, Pachtrecht
15. Juli 2026bundesweit
Bundesregierung plant Lockerungen der DSGVO für KMU und Vereine
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für kleine und mittlere Unternehmen sowie nichtkommerzielle Tätigkeiten, wozu auch Vereine zählen, zu reduzieren. Gleichzeitig sollen Überwachungsbefugnisse von Bundespolizei und Nachrichtendiensten ausgeweitet werden.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte die geplanten Änderungen der DSGVO beobachten, da sie die Datenschutzpflichten für Kleingartenvereine möglicherweise erleichtern könnten.
Diskussion um Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden vorgesehen, der Bundesrat unterstützt dies, doch bisher wurde keine Umsetzung beschlossen. Die Opposition übt Druck aus, um die Einführung voranzutreiben.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte die Entwicklung zur Pflichtversicherung gegen Elementarschäden beobachten, da sich daraus künftig Änderungen im Versicherungsschutz für Vereinsgebäude ergeben könnten.
OLG Frankfurt erlaubt hohe Hecken bei Einhaltung des Grenzabstands
Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass eine Bambushecke in Hessen auch sechs bis sieben Meter hoch wachsen darf, sofern der vorgeschriebene Grenzabstand eingehalten wird. Der Bundesgerichtshof hatte den Fall zur endgültigen Prüfung zurückverwiesen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Für den Verein bedeutet dies, dass bei der Pflanzung hoher Hecken in Hessen besonders auf die Einhaltung der Grenzabstände zu achten ist, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Reform des Vereinsgesetzes zur Transparenz bei Auslandsfinanzierungen geplant
Die Bundesregierung plant eine Reform des Vereinsgesetzes, um das Ausländervereinsregister zu modernisieren und die Finanzierungsstrukturen von Vereinen mit Drittstaatbezug transparenter zu machen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte die geplanten Änderungen im Ausländervereinsregister beobachten, da sie Auswirkungen auf die Transparenz von Auslandsfinanzierungen haben können.
Nachbarschaftsstreit in Hessen: Hecken ohne Höhenlimit bei Einhaltung des Abstands
Das OLG Frankfurt am Main entschied, dass eine Bambushecke in Hessen auch sechs bis sieben Meter hoch wachsen darf, sofern der vorgeschriebene Grenzabstand eingehalten wird. Der BGH hat den Fall zur endgültigen Prüfung zurückverwiesen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Für den Verein bedeutet dies, dass bei der Pflanzung hoher Hecken in Hessen der Grenzabstand strikt eingehalten werden muss, um rechtliche Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden.
Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen von Verbänden
Ein Verband kann bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Internetveröffentlichungen den gesamten Schaden am Ort seines Interessenschwerpunktes einklagen, wenn er anhand der Inhalte individuell identifizierbar ist.
Was das für den Vorstand bedeutet: Für den Verein bedeutet dies, dass bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet der Gerichtsstand am Sitz des Vereins geltend gemacht werden kann, sofern der Verein identifizierbar ist.
Grundsteuerreform: Ausgleich der Schieflage bei Wohneigentum in Bundesländern
Nach der Grundsteuerreform werden Wohneigentümer teilweise höher besteuert als Gewerbegrundstückseigentümer. Einige Bundesländer haben Maßnahmen ergriffen, um diese Schieflage auszugleichen. Der Artikel gibt einen Überblick zu den neuen Gesetzen, kommunalen Hebesätzen und Urteilen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte die Entwicklungen bei der Grundsteuer in den jeweiligen Bundesländern beobachten, da sich Änderungen auf die Steuerlast des Vereinsgrundstücks auswirken können.
Modernisierung des Niedersächsischen Wassergesetzes beschlossen
Der Niedersächsische Landtag hat eine umfassende Modernisierung des Niedersächsischen Wassergesetzes beschlossen, um es an die Herausforderungen der Klimakrise anzupassen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte die Änderungen im Wassergesetz verfolgen, da sie Auswirkungen auf Wasserentnahme und -nutzung im Kleingarten haben können.
Grundsteuergesetz Niedersachsen vor Gericht bestätigt
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass das Grundsteuergesetz in Niedersachsen verfassungsgemäß ist. Eine Eigentümerin einer Gewerbeimmobilie hatte gegen die Anwendung des Flächen-Lage-Modells geklagt, wurde aber abgewiesen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Das Urteil bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes in Niedersachsen, was für die korrekte Abrechnung der Grundsteuer im Vereinsgrundstück relevant ist.
Zusätzliche Mittel für Arten- und Biotopschutz in Baden-Württemberg
Das Umweltministerium Baden-Württemberg stellt durch Umschichtungen im Naturschutzhaushalt zusätzliche Mittel für den Arten- und Biotopschutz bereit, um Finanzengpässe zu beheben.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein kann prüfen, ob er von den zusätzlichen Naturschutzmitteln für Projekte im Bereich Arten- und Biotopschutz profitieren kann.
Niedersachsen startet Masterplan Wasser mit 120 Mio. Euro für Klimafolgenanpassung
Umweltminister Meyer hat den Masterplan Wasser vorgestellt, mit dem Niedersachsen auf die Folgen von Hitzewellen, Trockenheit und Extremwetter vorbereitet wird. Dafür stehen 120 Millionen Euro für die Klimafolgenanpassung in den Kommunen bereit.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte prüfen, ob Fördermittel aus dem Masterplan Wasser für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung im Kleingartenbereich beantragt werden können.
Das Umweltministerium Niedersachsen hat einen neuen Masterplan für ein integratives und nachhaltiges Wassermanagement in Niedersachsen vorgestellt.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte die Entwicklungen im Wassermanagement verfolgen, da sich daraus möglicherweise neue Anforderungen oder Fördermöglichkeiten für die Wasserversorgung im Kleingarten ergeben können.
Miniteich im Kleingartenverein Pesch 1916 in Mönchengladbach
Im Kleingartenverein Pesch 1916 in Mönchengladbach wurde ein Miniteich aus einem geschenkten Kupferbottich angelegt. Die Idee entstand spontan und wurde im Frühjahr umgesetzt.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Umsetzung eines Miniteichs kann als Beispiel für naturnahe Gartengestaltung dienen und sollte an Fachberater und Mitglieder zur Anregung weitergegeben werden.
Zeckenvorbeugung durch Gartenpflege und Naturschutz
Zecken bevorzugen feuchte, schattige Bereiche mit hohem Gras und dichter Vegetation. Regelmäßiges Mähen, Laubentfernung und Zurückschneiden von Sträuchern in häufig genutzten Gartenbereichen reduzieren günstige Lebensbedingungen für Zecken. Naturnahe Strukturen wie Wildblumenwiesen und Totholzhaufen sollten erhalten bleiben.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte Mitglieder über geeignete Pflegemaßnahmen informieren, um Zeckenbefall zu reduzieren und gleichzeitig naturnahe Strukturen zu erhalten.
Tipps zur Bewässerung und Bodenschutz bei Hitze und Trockenheit
Der Bundesverband der Kleingartenvereine empfiehlt bei heißen und trockenen Sommern, Beete mit Mulchmaterial wie Rasenschnitt oder Laub abzudecken und Flächenkompostierung direkt auf den Beeten anzuwenden, um die Bodenfeuchtigkeit zu erhalten. Zudem wird das Sammeln von Regenwasser in Tonnen oder Zisternen als Maßnahme zum Wassersparen empfohlen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Diese Hinweise können an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um die Gartenpraxis bei Trockenheit zu verbessern.
Blumen im Juli/August für das nächste Gartenjahr aussäen
Im Juli und August ist ein geeigneter Zeitraum, um Blumen wie Ringelblumen, Kornblumen oder Jungfer im Grünen direkt ins Beet auszusäen. Dabei sollte der Boden gelockert und die Saat bei trockenem Wetter regelmäßig gewässert werden.
Was das für den Vorstand bedeutet: Diese Information kann an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um die Gartenpraxis im Verein zu unterstützen.
In Deutschland gibt es 82 etablierte Heuschrecken- und Fangschreckenarten, von denen etwa die Hälfte als gefährdet gilt. Das Grüne Heupferd ist die größte Heuschreckenart und ein häufiger Bewohner von Gärten.
Was das für den Vorstand bedeutet: Diese Informationen können an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um das Bewusstsein für den Schutz gefährdeter Heuschreckenarten im Kleingarten zu fördern.
Natürliche Gegenspieler gegen Schädlinge im Garten nutzen
Der NABU weist darauf hin, dass jedes im Garten als störend empfundene Tier natürliche Gegenspieler hat. Durch die Förderung hilfreicher Insekten lassen sich schädliche Tiere ohne Pestizide kontrollieren.
Was das für den Vorstand bedeutet: Diese Information kann an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um naturnahe Schädlingsbekämpfung zu fördern.
Rückschnitt von Stein- und Beerenobst jetzt durchführen
Der Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern empfiehlt jetzt den Rückschnitt von Stein- und Beerenobst, insbesondere bei großen Süßkirschbäumen, um Ernte und Bewirtschaftung zu verbessern und Verschattung zu reduzieren.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Information zum optimalen Zeitpunkt und zur Bedeutung des Rückschnitts kann an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um die Obstpflege zu verbessern.
Juli und August sind die optimale Zeit, um Erdbeeren zu pflanzen. Frühe und mittelfrühe Sorten werden Mitte Juli, späte Sorten Anfang August gesetzt. Wichtig sind eine gute Humusversorgung und ein geeigneter pH-Wert des Bodens.
Was das für den Vorstand bedeutet: Diese Informationen können an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um die Pflanzung und Pflege von Erdbeeren im Verein zu optimieren.
ECONICS-Index bewertet Kühl- und Wasserspeicherleistung deutscher Landschaften
Der ECONICS-Grün-Feucht-Kühl-Index misst die Fähigkeit deutscher Landschaften, durch Kühlung und Wasserspeicherung vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Er zeigt auch auf, welche Ökosysteme dringend wiederhergestellt werden müssen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Ergebnisse des ECONICS-Index können an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um das Bewusstsein für naturnahe und klimaresiliente Gartengestaltung zu stärken.
Neues Naturschutzgroßprojekt Grünes Band Dreiländereck startet
Ein neues Naturschutzgroßprojekt im Dreiländereck Bayern, Sachsen und Thüringen soll den Biotopverbund entlang des Grünen Bands ökologisch stärken und Naturschutz mit der deutsch-deutschen Geschichte verbinden.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Information kann an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um das Bewusstsein für naturnahe Gartengestaltung und regionale Naturschutzprojekte zu fördern.
Vorsicht vor Einschleppung des Japankäfers aus dem Urlaub
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat warnt davor, dass der Japankäfer unbemerkt mit Reisegepäck, Campingzubehör oder Pflanzen nach Deutschland eingeschleppt werden kann. Das kleine Insekt kann erhebliche Schäden verursachen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte Mitglieder und Fachberater darauf hinweisen, bei der Rückkehr aus dem Urlaub ihr Gepäck und mitgebrachte Pflanzen auf Japankäfer zu kontrollieren, um eine Einschleppung zu vermeiden.
Walderdbeeren können ähnlich wie Gartenerdbeeren direkt gegessen oder als Zutat in Salaten, Smoothies und Eis verwendet werden. Besonders empfehlenswert ist die Herstellung von Walderdbeeren-Konfitüre.
Was das für den Vorstand bedeutet: Diese Informationen können an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um den Anbau und die Nutzung von Walderdbeeren im Kleingarten zu fördern.
Die beste Pflanzzeit für Erdbeeren ist Juli und August, wobei frühe und mittelfrühe Sorten Mitte Juli und späte Sorten Anfang August gepflanzt werden sollten. Erdbeeren benötigen gut humusversorgte Böden mit einem pH-Wert von etwa 5,5 auf leichten und 6 bis 6,5 auf schweren Böden.
Was das für den Vorstand bedeutet: Diese Informationen können an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um den erfolgreichen Anbau von Erdbeeren im Kleingarten zu unterstützen.
Im Juli benötigen Melonen regelmäßigen Schnitt, ausreichende Belüftung und gezieltes Gießen, um gesunde und aromatische Früchte zu entwickeln. Melonen müssen auch bei starker Sonneneinstrahlung nicht beschattet werden. Für eine erfolgreiche Bestäubung sollten Gewächshäuser und Frühbeete gut geöffnet sein, damit Insekten Zugang haben.
Was das für den Vorstand bedeutet: Diese Pflegetipps können an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um den erfolgreichen Anbau von Melonen im Kleingarten zu unterstützen.
Trockenstress im Gemüsebeet zeigt sich durch welkende Blätter, eingerollte Blattspitzen, schlechtes Wachstum und bitter schmeckende Früchte. Besonders betroffen sind Gurken, Salat, Tomaten und Zucchini, die auch Blüten- oder Fruchtabwurf zeigen können. Vorbeugung gelingt durch gleichmäßiges und gründliches Gießen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Diese Hinweise können an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um Ernteausfälle durch Trockenstress zu vermeiden.
Abends kann man mit etwas Glück das Leuchtspektakel der Glühwürmchen beobachten, die mit ihrem leuchtenden Hinterleib Partner anlocken. Um den Garten für sie attraktiv zu machen, sollten Gräser und Stauden höher wachsen und künstliches Licht abgeschaltet werden.
Was das für den Vorstand bedeutet: Diese Informationen können an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um den naturnahen Garten zu fördern und Glühwürmchen anzulocken.
Elf neue Fachberater im Landesverband Rheinland qualifiziert
Elf Gartenfreundinnen und Gartenfreunde haben im Landesverband Rheinland erfolgreich die Fachberaterausbildung abgeschlossen. Die Ausbildung wurde erstmals dreizügig durchgeführt, der Qualifikationstest fand am 18. Juli 2026 statt.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Information kann an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um über die neuen qualifizierten Fachberater zu informieren.
Klausurtagung der AG Digitalisierung des LSK in Freiberg
Am 25. und 26. Juli 2026 traf sich die AG Digitalisierung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e. V. zu einer zweitägigen Klausurtagung in Freiberg, um strategische Weichenstellungen und nächste Schritte für die Digitalisierung im sächsischen Kleingartenwesen zu besprechen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Ergebnisse der Klausurtagung können für die digitale Weiterentwicklung des Vereins genutzt und an die Mitglieder weitergegeben werden.
Schreberjugend Südwest veranstaltet Naturerlebnistage in Adelsheim
Am 29.05. fand für eine kleine Gruppe der Schreberjugend Südwest ein Wochenende mit Naturerlebnistagen am Landesschulzentrum für Umweltbildung in Adelsheim statt. Aufgrund der Pfingstferien konnten Kinder aus einigen anderen Orten nicht teilnehmen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Veranstaltung bietet Anregungen für die Fachberatung und kann als Beispiel für naturnahe Aktivitäten in Kleingartenvereinen genutzt werden.
Tag des Gartens 2026 in Niedersachsen am zweiten Juni-Sonntag
Der Tag des Gartens wird seit 1984 bundesweit am zweiten Sonntag im Juni gefeiert, um die Vielfalt des Kleingartenwesens und dessen Beitrag für Mensch und Natur sichtbar zu machen. Niedersachsen beteiligt sich 2026 an dieser Initiative des Bundesverbands der Kleingartenvereine (BKD).
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein kann den Tag des Gartens 2026 nutzen, um Mitglieder und Öffentlichkeit über die Bedeutung von Kleingärten zu informieren und die Vereinsarbeit zu präsentieren.
Bundesjury besucht sächsische Teilnehmer des Wettbewerbs „Gärten im Städtebau“ 2026
Die Bundesjury des 26. Bundeswettbewerbs „Gärten im Städtebau“ besuchte am 29. und 30. Juni 2026 drei sächsische Kleingartenvereine, die mit innovativen Konzepten zu Gemeinschaft, Nachhaltigkeit sowie Klima- und Naturschutz überzeugen. Die Vereine vertreten Sachsen auf Bundesebene im Wettbewerb des Bundesverbandes der Kleingartenvereine Deutschlands (BKD).
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Information über die Teilnahme und Bewertung im Bundeswettbewerb kann genutzt werden, um die Mitglieder über die Anerkennung und innovative Ansätze im Verein zu informieren und die Motivation zur nachhaltigen Gartengestaltung zu fördern.
Am 3. Juli 2026 traf sich das Präsidium des Landesverbands Thüringen der Gartenfreunde zu einem interaktiven Brainstorming, um die strategische Ausrichtung für eine starke und zukunftsfähige Verbandsgemeinschaft zu gestalten.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Ergebnisse der strategischen Planung können für die Vereinsführung in Thüringen relevant sein und sollten im Vorstand beachtet werden.
Thüringer Kleingartenverein „Glück auf“ erfolgreich beim Bundeswettbewerb 2026
Der 26. Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ 2026 wurde vom BKD und dem Bundesbauministerium unter dem Motto „Kleingartensommer: cool und gemeinsam statt hitzig“ veranstaltet. Der Thüringer Kleingartenverein „Glück auf“ konnte dabei überzeugen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Erfolg des Vereins beim Bundeswettbewerb kann als positives Beispiel für die Vereinsarbeit genutzt und in der Öffentlichkeitsarbeit hervorgehoben werden.
Abschluss des Projekts „Kleingärten für Biologische Vielfalt“
Das Verbundprojekt „Kleingärten für Biologische Vielfalt“ des BKD und der Deutschen Schreberjugend endet nach drei Jahren. Es werden praxisnahe Einblicke in die Biodiversität in Kleingärten sowie die Ergebnisse und Erfahrungen des Projekts präsentiert.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die gewonnenen Erkenntnisse zur Biodiversität können an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um die naturnahe Gestaltung der Kleingärten zu fördern.
Erfolgreiche Online-Seminarreihen des BKD für Kleingartenvereine
Der Bundesverband der Kleingartenvereine (BKD) bietet bundesweite Online-Seminarreihen an, die Kleingartenvereine bei rechtlichen Fragen, Vereinsorganisation und Naturschutz unterstützen. Diese Formate fördern den Austausch über Vereins- und Landesgrenzen hinweg.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Vorstandsmitglieder sollten die Teilnahme an den BKD-Online-Seminaren prüfen, um aktuelle Informationen und Vernetzung zu fördern.
Der Gartentag am 20. Juni 2026 in Pillnitz stand unter dem Motto »Schön, schmackhaft, schlau« und bot Austausch, Fortbildung und Praxiswissen für Kleingärtner auf den gartenbaulichen Versuchsflächen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Informationen und Erkenntnisse vom Fachberatertreffen können an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um die Gartenpraxis zu verbessern.
Seniorenfeier 2026 ehrt langjährige Ehrenamtler im Stadtverband Chemnitz
Der Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner e.V. veranstaltet jährlich eine Seniorenfeier, um ehemalige Ehrenamtliche, die ihr Amt aus Altersgründen niedergelegt haben, für ihr langjähriges Engagement zu würdigen. Das Treffen fand im Kleingartenverein „Am Birkenhain“ statt und bot Raum für Begegnungen und Gespräche.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein kann die Bedeutung der Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit hervorheben und Mitglieder zur aktiven Mitarbeit motivieren.
Erbfall bei nicht mehr existierendem testamentarisch eingesetztem Verein
Wenn der im Testament eingesetzte gemeinnützige Verein zum Erbfall nicht mehr existiert, kann ein Nachfolgeverein als Ersatzerbe berufen werden, sofern dies dem Willen des Erblassers entspricht.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte prüfen, ob er als Nachfolgeverein für testamentarische Erbfolgen in Betracht kommt und gegebenenfalls die Vereinsführung entsprechend informieren.
FG Berlin-Brandenburg: Kellerräume nicht als Wohnfläche bei Grundsteuer
Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass bei der Grundsteuerbewertung Kellerräume, die nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind, nicht als Wohnfläche gelten und somit nicht in die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung einbezogen werden.
Was das für den Vorstand bedeutet: Für die Grundsteuerbewertung des Vereinsgrundstücks sind nicht ausgebaute Kellerräume nicht als Wohnfläche anzusetzen, was die Berechnung der Steuerlast beeinflussen kann.
BFH zur Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen im Ertragswertverfahren
Der Bundesfinanzhof (BFH) definiert außergewöhnliche Aufwendungen im Sinne des § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c BewG als solche, die den nachhaltig erzielbaren Jahresertrag nicht beeinflussen. Die Einstufung erfolgt durch eine Gesamtwürdigung der Umstände, insbesondere Rechtsgrund, Häufigkeit und Höhe der Aufwendungen im Vergleich zu früheren Aufwendungen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Vorstände sollten bei der Bewertung von Vereinsvermögen im Ertragswertverfahren außergewöhnliche Aufwendungen sorgfältig prüfen und dokumentieren, da diese den Jahresertrag nicht mindern und somit steuerlich anders zu behandeln sind.
Insolvenzplan kann Mitgliederbeschluss bei insolventem Verein ersetzen
Bei einem insolventen eingetragenen Verein kann der Fortsetzungsbeschluss wirksam direkt im Insolvenzplan getroffen werden, wodurch ein erneuter Beschluss der Mitgliederversammlung nach § 42 Abs. 1 Satz 2 BGB entfällt.
Was das für den Vorstand bedeutet: Vorstände sollten bei Insolvenzverfahren prüfen, ob der Fortsetzungsbeschluss im Insolvenzplan enthalten ist, um zusätzliche Mitgliederversammlungen zu vermeiden.
Hessisches FG zweifelt Grundsteuerregelungen für große Außenbereichsgrundstücke in Hessen an
Das Hessische Finanzgericht äußert erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel am Flächen-Faktor-Modell des Hessischen Grundsteuergesetzes bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte die Entwicklung der Rechtsprechung zur Grundsteuer in Hessen beobachten, da sich Änderungen auf die Steuerlast des Vereinsgrundstücks auswirken könnten.
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) umfassend überarbeitet und damit die Verwaltungsauffassung zum Gemeinnützigkeitsrecht in wichtigen Bereichen neu ausgerichtet.
Was das für den Vorstand bedeutet: Vorstände sollten die neuen AEAO-Regelungen prüfen, um die Gemeinnützigkeit des Vereins weiterhin sicherzustellen und steuerliche Vorteile zu erhalten.
Datenschutz bei ausscheidenden Mitgliedern im Verein
Beim Ausscheiden von Mitgliedern müssen personenbezogene Daten wie Mitgliedsanträge oder SEPA-Lastschriftmandate einerseits aufbewahrt, andererseits aber auch gelöscht werden. Es gilt, die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand muss sicherstellen, dass personenbezogene Daten ausscheidender Mitglieder gemäß Datenschutzbestimmungen korrekt aufbewahrt oder gelöscht werden.
Vereine müssen die Nutzung von Musik bei Veranstaltungen der GEMA melden und in der Regel dafür Gebühren zahlen, unabhängig von ihrer Gemeinnützigkeit.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand sollte sicherstellen, dass bei Musiknutzung im Verein die GEMA-Meldung erfolgt und die entsprechenden Gebühren entrichtet werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Aktivrente seit 2026 für längere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft und soll Anreize bieten, über die Regelaltersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig weiterzuarbeiten.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte prüfen, ob und wie die Aktivrente für ältere sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter relevant sein könnte.
Anforderungen an Satzung gemeinnütziger Holdinggesellschaften
Für gemeinnützige Holdinggesellschaften muss der gemeinnützige Satzungszweck ausdrücklich in der Satzung benannt werden. Ein Verweis auf bestimmte AO-Paragrafen oder die Holdingfunktion ersetzt diese ausdrückliche Benennung nicht.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein muss sicherstellen, dass in der Satzung der gemeinnützige Zweck klar und ausdrücklich genannt wird, um die Gemeinnützigkeit zu gewährleisten.
Geplante Einkommensteuerreform bringt kaum Entlastung und keine Vereinfachung
Die geplante Reform der Einkommensteuer führt weder zu spürbaren Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen noch zu einer Vereinfachung des Steuerrechts. Die Komplexität bleibt erhalten.
Was das für den Vorstand bedeutet: Für den Verein bedeutet dies, dass sich an der steuerlichen Behandlung und den Pflichten voraussichtlich wenig ändert, sodass bestehende Abläufe beibehalten werden können.
OVG Münster lehnt Prozesskostenhilfe für Vereinsklage auf Überbrückungshilfe ab
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einem Verein Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Überbrückungshilfe IV verweigert. Die Entscheidung unterstreicht die strenge Handhabung der Frist zum 30. Juni 2022 und zeigt die Nachteile für juristische Personen bei solchen Verfahren.
Was das für den Vorstand bedeutet: Vereine sollten sich der hohen Hürden bei Klagen auf Überbrückungshilfen bewusst sein und rechtzeitig prüfen, ob eine Prozesskostenhilfe möglich ist.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Gültigkeit der Grundsteuerhebesatzung in Tübingen bestätigt.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein muss keine Änderungen bei der Grundsteuer in Tübingen befürchten und kann die bisherigen Hebesätze weiter anwenden.
Mecklenburg-Vorpommern erhöht Steuerfreibeträge für kommunales Ehrenamt
Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat die steuerfreien Beträge für ehrenamtlich Tätige in Kommunen des Bundeslandes erhöht.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte prüfen, ob und wie die erhöhten Steuerfreibeträge für ehrenamtliche Helfer im Verein genutzt werden können.
Keine Punktprämie für Ersatzspieler ohne Einsatz im Verein
Eine arbeitsvertragliche Punktprämie ist nur dann zu zahlen, wenn der Spieler persönlich eingesetzt wird. Ersatzspieler ohne eigenen Einsatz haben keinen Anspruch auf diese Prämie.
Was das für den Vorstand bedeutet: Vereine müssen Punktprämien nur an Spieler zahlen, die tatsächlich eingesetzt wurden; Ersatzspieler ohne Einsatz haben keinen Anspruch auf diese Zahlungen.
Veröffentlichung der BFH-Urteile zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg
Der Bundesfinanzhof veröffentlicht am 2. Juli 2026 die vollständigen Urteile zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg, die bereits am 20. Mai 2026 verkündet wurden. Wesentliche Entscheidungsgründe sind seit Mai 2026 per Pressemitteilung verfügbar.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Urteile zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg sollten vom Vorstand geprüft werden, da sie Auswirkungen auf die Grundsteuer des Vereinsgrundstücks haben können.
Niedersachsen ermöglicht Grundsteuererlass bei Härtefällen
Der Niedersächsische Landtag hat am 23.6.2026 eine Gesetzesänderung beschlossen, die Gemeinden erlaubt, in besonderen Fällen die Grundsteuer ganz oder teilweise zu erlassen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte prüfen, ob für das Vereinsgrundstück ein Grundsteuererlass aufgrund von Härtefällen möglich ist und gegebenenfalls bei der Gemeinde beantragen.
Der Beitrag erläutert die grundlegenden Formalien und Schritte, die bei der Gründung eines Vereins in Deutschland zu beachten sind.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand sollte die beschriebenen Gründungsschritte kennen, um bei Bedarf einen neuen gemeinnützigen Kleingartenverein korrekt zu gründen.
Steuerberatung durch Tax Law Clinics für gemeinnützige Vereine ab 2026 erlaubt
Ab dem 1. September 2026 dürfen Tax Law Clinics an Hochschulen gesetzlich unentgeltliche steuerrechtliche Beratung anbieten, wobei Studierende unter fachlicher Anleitung tätig sind.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein kann künftig bei steuerrechtlichen Fragen auf die Beratung durch Tax Law Clinics zurückgreifen, was insbesondere bei begrenzten Ressourcen hilfreich sein kann.
Niedersächsisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass das im Jahr 2021 neu gefasste Niedersächsische Grundsteuergesetz verfassungsgemäß ist.
Was das für den Vorstand bedeutet: Für Kleingartenvereine in Niedersachsen bedeutet dies, dass die Grundsteuer nach dem neuen Landesgesetz rechtlich sicher erhoben werden kann.
Laubenmeister ist eine Software für Kleingartenvereine, die die ganze Verwaltung an einer Stelle bündelt: Mitglieder, Parzellen, Beiträge, Wasser und Strom, Dokumente und die Arbeit des Vorstands. Vereine, die angemeldet sind, sehen die für ihr Bundesland passenden Meldungen und aktuelle Wetterwarnungen für ihre Region direkt im Verwaltungsbereich.
Wenn Sie sehen möchten, wie viel Zeit sich damit sparen lässt, vergleichen Sie die gängigen Lösungen oder werfen Sie einen Blick in den Ratgeber für Vereine. Den Funktionsumfang und die Preise finden Sie auf den Seiten Funktionen und Preise.
Die Seite wird jeden Tag aktualisiert. Neue Meldungen rücken automatisch nach oben, ältere bleiben für eine Weile erhalten.
Woher stammen die Nachrichten?
Die Meldungen kommen aus öffentlich zugänglichen Quellen wie den Kleingartenverbänden, Ministerien, Förderstellen, Gerichten und Fachportalen. Jede Meldung ist kurz zusammengefasst und verweist auf die Originalquelle.
Für wen sind die Kleingarten-News gedacht?
Für alle, die im Verein Verantwortung tragen: Vorsitzende, Schriftführer, Kassierer und Fachberater. Die Hinweise sind so geschrieben, dass sie im Vereinsalltag weiterhelfen.
Kostet die Nutzung etwas?
Nein. Die Kleingarten-News sind frei zugänglich und kosten nichts.
Bekomme ich Nachrichten passend zu meinem Bundesland?
Vereine, die Laubenmeister nutzen, sehen im Verwaltungsbereich die für ihr Bundesland passenden Meldungen sowie aktuelle Wetterwarnungen für ihre Region.
Ersetzen die Hinweise eine Rechtsberatung?
Nein. Die Zusammenfassungen sind Hinweise zur Orientierung. Maßgeblich ist immer die verlinkte Quelle. Bei rechtlichen Fragen sollte der Verein im Zweifel fachlichen Rat einholen.