Jeden Tag das Wichtigste aus Recht, Förderung, Garten und den Verbänden. Kurz zusammengefasst, mit Quelle, für die Arbeit im Vorstand.
Stand: 13. September 2026
Die Kleingarten-News sammeln an einer Stelle, was Vorstände von Kleingartenvereinen wirklich betrifft. Sie reichen von neuen Urteilen zum Pachtrecht über Förderprogramme und Naturschutz bis zu Nachrichten der Kleingartenverbände und Hinweisen zu Steuer und Gemeinnützigkeit. Jede Meldung ist kurz zusammengefasst und nennt die Originalquelle, damit sich der Vorstand schnell ein Bild machen kann.
So muss niemand mehr ein Dutzend Seiten von Verbänden, Ministerien und Fachportalen einzeln durchsehen. Wer einen ganzen Verein ehrenamtlich führt, hat dafür meist keine Zeit. Diese Übersicht nimmt einen Teil dieser Arbeit ab.
Recht & Pacht
Urteile, Bundeskleingartengesetz, Pachtrecht
11. September 2026bundesweit
Wer einen Verein in der Liquidation vertritt
Nach § 48 Abs. 1 BGB wird ein Verein grundsätzlich durch den Vorstand liquidiert, der damit als „geborener“ Liquidator tätig ist. Stattdessen können auch andere Personen, insbesondere vereinsfremde Dritte, zu Liquidatoren bestellt werden; die Satzung kann hierfür Personen oder eine Bestellungskompetenz eines Dritten festlegen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand sollte prüfen, ob die Satzung eigene Regelungen zur Bestellung von Liquidatoren enthält und wer den Verein nach dem Auflösungsbeschluss vertreten soll.
Auslagerung satzungsmäßiger Kernaufgaben nur mit Erlaubnis
Die Übertragung satzungsmäßiger Kernaufgaben auf einen rechtlich selbstständigen Dritten setzt eine ausdrückliche Erlaubnis in der Satzung oder die Zustimmung der Mitgliederversammlung voraus.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand sollte vor einer solchen Auslagerung prüfen, ob die Satzung dies erlaubt oder die Mitgliederversammlung zustimmen muss.
Gemeinnützige Vereine können dem EU-Beihilferecht unterliegen
Auch ein gemeinnütziger Verein kann trotz fehlender Gewinnerzielungsabsicht als Unternehmen im Sinne des europäischen Beihilferechts gelten. Das Beihilfeverbot greift jedoch nicht, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit rein lokal ausgerichtet ist und keine relevanten Auswirkungen auf den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten zu erwarten sind.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte bei Förderungen prüfen, ob seine wirtschaftliche Tätigkeit rein lokal ausgerichtet ist und grenzüberschreitende Auswirkungen ausgeschlossen werden können.
Juristische Hilfe für Vereine bei Konferenz in Hessen
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt veranstaltet am 21. November 2026 in Wiesbaden eine Konferenz zu juristischen Themen im Engagement. Vorgesehen sind Podiumsdiskussionen, Workshops und individuelle Beratungen für Vereine.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand kann prüfen, ob eine Teilnahme zur Klärung vereinsrechtlicher Fragen sinnvoll ist.
Haftung des Vorstands bei fehlerhaften KI-Entscheidungen
Der Artikel erläutert, dass der Vorstand auch bei fehlerhaften Analysen, Empfehlungen oder Mitentscheidungen einer KI die Konsequenzen tragen kann. Er behandelt den Zusammenhang mit der Business Judgment Rule und hebt die Bedeutung einer sorgfältigen Dokumentation hervor.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand sollte den Einsatz von KI nicht allein der IT überlassen und Entscheidungen sowie deren Grundlagen nachvollziehbar dokumentieren.
Streit über Wasserzufuhr aus Kanalisation gehört vor das Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht entscheidet über Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen Wasserzufuhr durch öffentliche Entwässerungsanlagen. Das Oberlandesgericht bestätigte die Verweisung an das Verwaltungsgericht.
Was das für den Vorstand bedeutet: Bei vergleichbaren Streitigkeiten über Wasserzufuhr aus einer öffentlichen Entwässerungsanlage sollte der Verein den Verwaltungsrechtsweg prüfen.
Bundesregierung plant Lockerungen der DSGVO für KMU und Vereine
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für kleine und mittlere Unternehmen sowie nichtkommerzielle Tätigkeiten, wozu auch Vereine zählen, zu reduzieren. Gleichzeitig sollen Überwachungsbefugnisse von Bundespolizei und Nachrichtendiensten ausgeweitet werden.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte die geplanten Änderungen der DSGVO beobachten, da sie die Datenschutzpflichten für Kleingartenvereine möglicherweise erleichtern könnten.
Diskussion um Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden vorgesehen, der Bundesrat unterstützt dies, doch bisher wurde keine Umsetzung beschlossen. Die Opposition übt Druck aus, um die Einführung voranzutreiben.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte die Entwicklung zur Pflichtversicherung gegen Elementarschäden beobachten, da sich daraus künftig Änderungen im Versicherungsschutz für Vereinsgebäude ergeben könnten.
DBU fördert Schwammregion im Naturpark Soonwald-Nahe
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) unterstützt im Naturpark Soonwald-Nahe ein Projekt zur Förderung der Schwammregion, das dem Schutz vor Trockenheit und Hochwasser dient.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein kann sich über die DBU über Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zum Schutz vor Trockenheit und Hochwasser informieren und diese gegebenenfalls beantragen.
Zusätzliche Mittel für Arten- und Biotopschutz in Baden-Württemberg
Das Umweltministerium Baden-Württemberg stellt durch Umschichtungen im Naturschutzhaushalt zusätzliche Mittel für den Arten- und Biotopschutz bereit, um Finanzengpässe zu beheben.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein kann prüfen, ob er von den zusätzlichen Naturschutzmitteln für Projekte im Bereich Arten- und Biotopschutz profitieren kann.
Niedersachsen startet Masterplan Wasser mit 120 Mio. Euro für Klimafolgenanpassung
Umweltminister Meyer hat den Masterplan Wasser vorgestellt, mit dem Niedersachsen auf die Folgen von Hitzewellen, Trockenheit und Extremwetter vorbereitet wird. Dafür stehen 120 Millionen Euro für die Klimafolgenanpassung in den Kommunen bereit.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte prüfen, ob Fördermittel aus dem Masterplan Wasser für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung im Kleingartenbereich beantragt werden können.
Das Umweltministerium Niedersachsen hat einen neuen Masterplan für ein integratives und nachhaltiges Wassermanagement in Niedersachsen vorgestellt.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte die Entwicklungen im Wassermanagement verfolgen, da sich daraus möglicherweise neue Anforderungen oder Fördermöglichkeiten für die Wasserversorgung im Kleingarten ergeben können.
Fledermäuse jagen in der Dämmerung lautlos nach Insekten. Laut NABU leiden sie unter Wohnungs- und Nahrungsnot; der Beitrag gibt Tipps, wie Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer sie unterstützen können.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Information kann an die Fachberatung und die Mitglieder zur Förderung fledermausfreundlicher Gärten weitergegeben werden.
Nach der Brombeerernte können die zweijährigen, fruchttragenden Ruten direkt über dem Boden entfernt werden. Schwache, beschädigte oder zu dicht wachsende Ranken sollen ebenfalls entfernt werden, sodass die kräftigsten Jungtriebe für die Ernte im nächsten Jahr Platz haben.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Fachberatung kann den Mitgliedern den Rückschnitt der Brombeeren nach der Ernte empfehlen.
Juli und August eignen sich laut Quelle für die Aussaat von Blumen für das kommende Jahr. Ringelblumen, Kornblumen und Jungfer im Grünen können direkt ins Beet gesät werden; dafür soll der Boden gelockert und die Saat bei trockenem Wetter regelmäßig gewässert werden. Für Arten mit längerer Entwicklungszeit wird eine Vorkultur in Töpfen oder Aussaatschalen mit Anzuchterde empfohlen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Fachberatung kann die Mitglieder auf geeignete Aussaaten und die erforderliche Boden- und Wasserversorgung hinweisen.
Nach der Ernte können kräftige Jungtriebe der Aronia zur Vermehrung genutzt werden. Dafür wird ein bodennaher Trieb heruntergebogen, teilweise mit Erde bedeckt und fixiert; bis zum nächsten Jahr bilden sich daraus Wurzeln.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Information kann an die Fachberatung und die Mitglieder zur praktischen Vermehrung von Aronia weitergegeben werden.
Gartenarbeiten jetzt erledigen und Herbstaufwand verringern
Wer Unkraut vor der Samenbildung entfernt und Beete mulcht, hält den Boden feucht und unterdrückt neuen Unkrautwuchs. Verblühte Stauden können zurückgeschnitten und zu groß gewordene Pflanzen geteilt werden; auch kranke oder abgestorbene Äste sollen berücksichtigt werden.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Hinweise können an Fachberatung und Mitglieder zur Vorbereitung der Herbstarbeiten weitergegeben werden.
Der BKD gibt Einsteigern fünf Tipps für einen gelungenen Start im Kleingarten. Empfohlen werden unter anderem, zunächst wenige Beete anzulegen und den Boden als Grundlage für gesunde Pflanzen kennenzulernen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Hinweise können von der Fachberatung an neue Pächter und Mitglieder weitergegeben werden.
Nach der Brombeerernte ist der ideale Zeitpunkt für den Rückschnitt. Die diesjährigen Fruchtruten werden direkt über dem Boden entfernt, damit junge Ruten Platz für die Ernte im nächsten Jahr haben.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Information kann an Fachberatung und Mitglieder zur Pflege der Brombeersträucher weitergegeben werden.
Der NABU weist darauf hin, dass längere trockene und heiße Phasen durch den Klimawandel für Gärten wahrscheinlicher werden. Durstige Pflanzen wie Hortensien, Rittersporn und Rhododendron könnten dadurch künftig schwieriger zu kultivieren sein; empfohlen wird eine angepasste Pflanzenauswahl.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Fachberatung kann Mitglieder über geeignete Pflanzen für trockene und sonnige Standorte informieren.
Erdmandelgras breitet sich in Nordrhein-Westfalen massiv aus
Das Erdmandelgras, eine invasive Art aus Afrika, breitet sich in Nordrhein-Westfalen massiv aus. Die Landwirtschaftskammer NRW und das Landesministerium informieren darüber; die Pflanze kann Ackerflächen annähernd unbrauchbar machen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Fachberatung sollte die Mitglieder über das Auftreten und die mögliche Ausbreitung des Erdmandelgrases informieren.
Für viele Insekten ist der August der Höhepunkt des Jahres. Wespen- und Hornissenvölker erreichen ihre volle Größe, viele Tagfalter fliegen in einer zweiten oder dritten Generation, und auch Heuschrecken, Wanzen, Zikaden und Fliegen sind zahlreich aktiv.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Fachberatung kann die Mitglieder auf die besondere Insektenvielfalt im August hinweisen.
Erdbeeren pflanzen: Richtiger Zeitpunkt und Pflege im Nordosten
Die beste Zeit, Erdbeeren zu pflanzen, ist ab Ende Juli. Gartenfachleute aus Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern betonen, dass im kühlen Nordosten kein früheres Pflanzen als im Süden nötig ist und geben Hinweise zu Sortenwahl, Boden und Pflege.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Information kann an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um eine erfolgreiche Erdbeerernte im nächsten Sommer zu unterstützen.
Miniteich im Kleingartenverein Pesch 1916 in Mönchengladbach
Im Kleingartenverein Pesch 1916 in Mönchengladbach wurde ein Miniteich aus einem geschenkten Kupferbottich angelegt. Die Idee entstand spontan und wurde im Frühjahr umgesetzt.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Umsetzung eines Miniteichs kann als Beispiel für naturnahe Gartengestaltung dienen und sollte an Fachberater und Mitglieder zur Anregung weitergegeben werden.
Zeckenvorbeugung durch Gartenpflege und Naturschutz
Zecken bevorzugen feuchte, schattige Bereiche mit hohem Gras und dichter Vegetation. Regelmäßiges Mähen, Laubentfernung und Zurückschneiden von Sträuchern in häufig genutzten Gartenbereichen reduzieren günstige Lebensbedingungen für Zecken. Naturnahe Strukturen wie Wildblumenwiesen und Totholzhaufen sollten erhalten bleiben.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte Mitglieder über geeignete Pflegemaßnahmen informieren, um Zeckenbefall zu reduzieren und gleichzeitig naturnahe Strukturen zu erhalten.
Tipps zur Bewässerung und Bodenschutz bei Hitze und Trockenheit
Der Bundesverband der Kleingartenvereine empfiehlt bei heißen und trockenen Sommern, Beete mit Mulchmaterial wie Rasenschnitt oder Laub abzudecken und Flächenkompostierung direkt auf den Beeten anzuwenden, um die Bodenfeuchtigkeit zu erhalten. Zudem wird das Sammeln von Regenwasser in Tonnen oder Zisternen als Maßnahme zum Wassersparen empfohlen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Diese Hinweise können an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um die Gartenpraxis bei Trockenheit zu verbessern.
Blumen im Juli/August für das nächste Gartenjahr aussäen
Im Juli und August ist ein geeigneter Zeitraum, um Blumen wie Ringelblumen, Kornblumen oder Jungfer im Grünen direkt ins Beet auszusäen. Dabei sollte der Boden gelockert und die Saat bei trockenem Wetter regelmäßig gewässert werden.
Was das für den Vorstand bedeutet: Diese Information kann an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um die Gartenpraxis im Verein zu unterstützen.
In Deutschland gibt es 82 etablierte Heuschrecken- und Fangschreckenarten, von denen etwa die Hälfte als gefährdet gilt. Das Grüne Heupferd ist die größte Heuschreckenart und ein häufiger Bewohner von Gärten.
Was das für den Vorstand bedeutet: Diese Informationen können an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um das Bewusstsein für den Schutz gefährdeter Heuschreckenarten im Kleingarten zu fördern.
Natürliche Gegenspieler gegen Schädlinge im Garten nutzen
Der NABU weist darauf hin, dass jedes im Garten als störend empfundene Tier natürliche Gegenspieler hat. Durch die Förderung hilfreicher Insekten lassen sich schädliche Tiere ohne Pestizide kontrollieren.
Was das für den Vorstand bedeutet: Diese Information kann an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um naturnahe Schädlingsbekämpfung zu fördern.
Rückschnitt von Stein- und Beerenobst jetzt durchführen
Der Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern empfiehlt jetzt den Rückschnitt von Stein- und Beerenobst, insbesondere bei großen Süßkirschbäumen, um Ernte und Bewirtschaftung zu verbessern und Verschattung zu reduzieren.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Information zum optimalen Zeitpunkt und zur Bedeutung des Rückschnitts kann an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um die Obstpflege zu verbessern.
Juli und August sind die optimale Zeit, um Erdbeeren zu pflanzen. Frühe und mittelfrühe Sorten werden Mitte Juli, späte Sorten Anfang August gesetzt. Wichtig sind eine gute Humusversorgung und ein geeigneter pH-Wert des Bodens.
Was das für den Vorstand bedeutet: Diese Informationen können an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um die Pflanzung und Pflege von Erdbeeren im Verein zu optimieren.
Regionalkonferenzen in Sachsen beraten Herausforderungen des Kleingartenwesens
Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner tauscht sich regelmäßig mit Stadt-, Regional- und Territorialverbänden über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen aus. Im August und September fanden dazu Regionalkonferenzen statt, bei denen auch Hürden im Tagesgeschäft der Geschäftsstellen thematisiert wurden.
Was das für den Vorstand bedeutet: Sächsische Kleingartenvereine sollten die Ergebnisse der Regionalkonferenzen über ihre Verbände verfolgen und auf mögliche Hinweise für die Geschäftsstellenarbeit prüfen.
Garten-Campus im KGV „Diesterweg“ in Görlitz eröffnet
Im Kleingartenverein „Diesterweg“ in Görlitz wurde am 31. August 2026 ein Garten-Campus eröffnet. Der Schaugarten zeigt Möglichkeiten für klimagerechtes Gärtnern, Artenschutz und Nachhaltigkeit und ist als grenzüberschreitendes Projekt angelegt.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Information kann an Fachberatung und Mitglieder als Beispiel für klimagerechtes und naturnahes Gärtnern weitergegeben werden.
Eine neue Studie der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt zeigt, dass 57 Prozent der Leitungspersonen in gemeinnützigen Organisationen einen gestiegenen Bürokratieaufwand wahrnehmen. Die Studie benennt die größten Belastungen und von Engagierten gewünschte Entlastungen, ohne diese im Quelltext näher auszuführen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand kann die Studie als Hinweis auf mögliche bürokratische Belastungen im Vereinsalltag berücksichtigen.
Handreichungen für die Fachberatung zu biologischer Vielfalt
Im Projekt „Kleingärten für Biologische Vielfalt“ wurden drei Handreichungen zum Herunterladen und Selbstausdrucken erstellt. Sie unterstützen die Fachberatung dabei, kleingärtnerische Praxis und ökologische Zusammenhänge zu vermitteln sowie Tipps zum Schutz von Natur und Umwelt weiterzugeben.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein kann die Handreichungen der Fachberatung und den Mitgliedern als Informationsmaterial zur Verfügung stellen.
Die Sommertour des Arbeitskreises Umwelt und Landwirtschaft der sächsischen CDU-Fraktion führte am 12. Juni 2026 nach Olbernhau. Dort trafen die Abgeordneten Vertreterinnen und Vertreter des Landesverbands Sachsen der Kleingärtner; laut Quelle wurden dabei die Weichen für einen Landesbeirat gestellt.
Was das für den Vorstand bedeutet: Sächsische Kleingartenvereine können die weitere Entwicklung eines Landesbeirats über den Landesverband verfolgen.
LSK stellt Kleingarten-Areal für Landesgartenschau 2027 vor
Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner gibt Einblicke in sein künftiges Ausstellungsareal bei der Landesgartenschau 2027 in Aue-Bad Schlema. Die Veranstaltung beginnt am 24. April 2027 im 21 Hektar großen Kurpark.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein kann die Information an Mitglieder und Fachberatung weitergeben und auf das geplante Kleingarten-Areal hinweisen.
Seminar für Vereinsvorstände zum geplanten Vorstandswechsel
Der Landesverband der Gartenfreunde Bremen kündigt ein Seminar zur bestmöglichen Übergabe von Vorstandsämtern an Nachfolger an. Behandelt werden soll, was bei einem Vorstandswechsel an zwei Seminartagen zu beachten ist.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand kann das Seminar nutzen, um eine geordnete Übergabe von Vorstandsämtern frühzeitig zu planen.
Tag der Offenen Tür der LVG und Ehrenamtstag 2026 in Erfurt
Am 29. August findet in Erfurt der Tag der Offenen Tür der LVG statt. Die Veranstaltung wird als Tag des Lernens und der Erlebnisse für Kleingärtner aus dem Landesverband Thüringen angekündigt.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand kann interessierte Mitglieder und Fachberater auf die Veranstaltung hinweisen.
Ministerin Petra Berg besucht Kleingartenverein in Saarbrücken-Burbach
Ministerin Petra Berg hat im Rahmen ihrer Sommertour den Verein Gartenfreunde Weyerbachtal in Saarbrücken-Burbach besucht. Gemeinsam mit Vereinsvertretern, dem Landesverband Saarland der Kleingärtner und dem Bezirksbürgermeister besichtigte sie das Gelände und sprach über die Arbeit des Vereins.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Besuch bietet dem Verein und dem Landesverband Gelegenheit, die Arbeit und Anliegen von Kleingartenvereinen gegenüber der Landespolitik darzustellen.
Elf neue Fachberater im Landesverband Rheinland qualifiziert
Elf Gartenfreundinnen und Gartenfreunde haben im Landesverband Rheinland erfolgreich die Fachberaterausbildung abgeschlossen. Die Ausbildung wurde erstmals dreizügig durchgeführt, der Qualifikationstest fand am 18. Juli 2026 statt.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Information kann an die Fachberatung und Mitglieder weitergegeben werden, um über die neuen qualifizierten Fachberater zu informieren.
Klausurtagung der AG Digitalisierung des LSK in Freiberg
Am 25. und 26. Juli 2026 traf sich die AG Digitalisierung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e. V. zu einer zweitägigen Klausurtagung in Freiberg, um strategische Weichenstellungen und nächste Schritte für die Digitalisierung im sächsischen Kleingartenwesen zu besprechen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Ergebnisse der Klausurtagung können für die digitale Weiterentwicklung des Vereins genutzt und an die Mitglieder weitergegeben werden.
Am 29. Juni 2026 besuchte und begutachtete die Jury des Bundeswettbewerbs „Garten im Städtebau“ die Kleingartenanlage „Glück Auf Altenburg“. Weitere Einzelheiten nennt der Quelltext nicht.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Besuch kann als Hinweis auf die Teilnahme einer Thüringer Kleingartenanlage am Bundeswettbewerb an die Mitglieder weitergegeben werden.
Schreberjugend Südwest veranstaltet Naturerlebnistage in Adelsheim
Am 29.05. fand für eine kleine Gruppe der Schreberjugend Südwest ein Wochenende mit Naturerlebnistagen am Landesschulzentrum für Umweltbildung in Adelsheim statt. Aufgrund der Pfingstferien konnten Kinder aus einigen anderen Orten nicht teilnehmen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Die Veranstaltung bietet Anregungen für die Fachberatung und kann als Beispiel für naturnahe Aktivitäten in Kleingartenvereinen genutzt werden.
Tag des Gartens 2026 in Niedersachsen am zweiten Juni-Sonntag
Der Tag des Gartens wird seit 1984 bundesweit am zweiten Sonntag im Juni gefeiert, um die Vielfalt des Kleingartenwesens und dessen Beitrag für Mensch und Natur sichtbar zu machen. Niedersachsen beteiligt sich 2026 an dieser Initiative des Bundesverbands der Kleingartenvereine (BKD).
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein kann den Tag des Gartens 2026 nutzen, um Mitglieder und Öffentlichkeit über die Bedeutung von Kleingärten zu informieren und die Vereinsarbeit zu präsentieren.
E-Rechnung: Empfang seit 2025 grundsätzlich erforderlich
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für den Versand gelten umfangreiche Übergangsregelungen bis Ende 2027.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand sollte prüfen, ob der Verein als inländischer Unternehmer E-Rechnungen empfangen kann; für den Versand sind Übergangsregelungen bis Ende 2027 vorgesehen.
Auch ein gemeinnütziger Verein unterliegt der Künstlersozialabgabe, wenn er regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten für die eigene Öffentlichkeitsarbeit oder die Öffentlichkeitsarbeit einer geförderten Institution beauftragt.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand sollte prüfen, ob regelmäßige Beauftragungen selbstständiger Künstler oder Publizisten für die Vereins- oder geförderte Öffentlichkeitsarbeit vorliegen.
Keine Umsatzsteuer-Unternehmereigenschaft bei rein kollektiver Verbandstätigkeit
Wer als Mitglied eines Verbands- oder Selbstverwaltungsorgans nur innerhalb eines Kollektivorgans handelt, nicht nach außen vertretungsbefugt ist und kein eigenes wirtschaftliches Risiko trägt, übt laut Quelle keine selbständige Tätigkeit aus. Damit liegt keine Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG vor.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte bei vergüteten Organmitgliedern prüfen, ob diese nur kollektiv handeln, keine Außenvertretungsmacht haben und kein eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.
Bundesfinanzministerium nimmt geplante Steuer-Verschärfung für Vereine zurück
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil nimmt nach heftiger Kritik die geplante Verschärfung der Besteuerung nicht gemeinnütziger Vereine zurück.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand muss die zurückgenommene geplante Verschärfung der Besteuerung nicht gemeinnütziger Vereine derzeit nicht berücksichtigen.
BMF ändert AEAO mit Klarstellungen zum Gemeinnützigkeitsrecht
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 2. Juli 2026 ein Schreiben zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung. Es enthält unter anderem Änderungen des AEAO zu § 57 und § 64 AO sowie Klarstellungen zu Beteiligungsstrukturen und arbeitstherapeutischen Beschäftigungsgesellschaften.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand sollte prüfen, ob die Änderungen des AEAO zu § 57 und § 64 AO Auswirkungen auf die gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung des Vereins haben.
Änderung des AEAO: Neue Wettbewerbsprüfung für Zweckbetriebe
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 2. Juli 2026 ein Schreiben zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung veröffentlicht. Die Änderungen betreffen unter anderem Klarstellungen und Weiterentwicklungen des Gemeinnützigkeitsrechts zu §§ 65 und 67a AO.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand sollte prüfen, ob die Änderungen Auswirkungen auf die gemeinnützige Tätigkeit und mögliche Zweckbetriebe des Vereins haben.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 2. Juli 2026 ein Schreiben zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung veröffentlicht. Die Änderungen betreffen unter anderem den AEAO zu § 56 AO und den Umgang mit Dauerverlusten im Gemeinnützigkeitsrecht.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand sollte prüfen, ob die Änderungen zum Umgang mit Dauerverlusten für die steuerliche Behandlung des Vereins relevant sind.
AEAO geändert: Neue Vorgaben zur Mittelverwendung und zum Verlustausgleich
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 2. Juli 2026 ein Schreiben zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung. Die Änderungen enthalten unter anderem Klarstellungen und Weiterentwicklungen des Gemeinnützigkeitsrechts sowie eine Änderung des AEAO zu § 55 AO.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Vorstand sollte prüfen, welche Auswirkungen die geänderten Vorgaben zur Mittelverwendung und zum Verlustausgleich auf die Gemeinnützigkeit und Kassenführung des Vereins haben.
Keine Abzinsung bei aufschiebend bedingtem Stiftungsvermächtnis
Ein aufschiebend bedingtes Sachvermächtnis zugunsten einer nach dem Erbfall gegründeten gemeinnützigen Stiftung wird bei der Erbschaftsteuer nicht für die Zeit zwischen Erbfall und Stiftungserrichtung abgezinst.
Was das für den Vorstand bedeutet: Für Kleingartenvereine mit gemeinnütziger Stiftung kann dies bei Erbschaften steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere bei der Bewertung von Vermächtnissen.
Erbfall bei nicht mehr existierendem testamentarisch eingesetztem Verein
Wenn der im Testament eingesetzte gemeinnützige Verein zum Erbfall nicht mehr existiert, kann ein Nachfolgeverein als Ersatzerbe berufen werden, sofern dies dem Willen des Erblassers entspricht.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte prüfen, ob er als Nachfolgeverein für testamentarische Erbfolgen in Betracht kommt und gegebenenfalls die Vereinsführung entsprechend informieren.
FG Berlin-Brandenburg: Kellerräume nicht als Wohnfläche bei Grundsteuer
Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass bei der Grundsteuerbewertung Kellerräume, die nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind, nicht als Wohnfläche gelten und somit nicht in die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung einbezogen werden.
Was das für den Vorstand bedeutet: Für die Grundsteuerbewertung des Vereinsgrundstücks sind nicht ausgebaute Kellerräume nicht als Wohnfläche anzusetzen, was die Berechnung der Steuerlast beeinflussen kann.
BFH zur Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen im Ertragswertverfahren
Der Bundesfinanzhof (BFH) definiert außergewöhnliche Aufwendungen im Sinne des § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c BewG als solche, die den nachhaltig erzielbaren Jahresertrag nicht beeinflussen. Die Einstufung erfolgt durch eine Gesamtwürdigung der Umstände, insbesondere Rechtsgrund, Häufigkeit und Höhe der Aufwendungen im Vergleich zu früheren Aufwendungen.
Was das für den Vorstand bedeutet: Vorstände sollten bei der Bewertung von Vereinsvermögen im Ertragswertverfahren außergewöhnliche Aufwendungen sorgfältig prüfen und dokumentieren, da diese den Jahresertrag nicht mindern und somit steuerlich anders zu behandeln sind.
Insolvenzplan kann Mitgliederbeschluss bei insolventem Verein ersetzen
Bei einem insolventen eingetragenen Verein kann der Fortsetzungsbeschluss wirksam direkt im Insolvenzplan getroffen werden, wodurch ein erneuter Beschluss der Mitgliederversammlung nach § 42 Abs. 1 Satz 2 BGB entfällt.
Was das für den Vorstand bedeutet: Vorstände sollten bei Insolvenzverfahren prüfen, ob der Fortsetzungsbeschluss im Insolvenzplan enthalten ist, um zusätzliche Mitgliederversammlungen zu vermeiden.
Hessisches FG zweifelt Grundsteuerregelungen für große Außenbereichsgrundstücke in Hessen an
Das Hessische Finanzgericht äußert erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel am Flächen-Faktor-Modell des Hessischen Grundsteuergesetzes bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich.
Was das für den Vorstand bedeutet: Der Verein sollte die Entwicklung der Rechtsprechung zur Grundsteuer in Hessen beobachten, da sich Änderungen auf die Steuerlast des Vereinsgrundstücks auswirken könnten.
Laubenmeister ist eine Software für Kleingartenvereine, die die ganze Verwaltung an einer Stelle bündelt: Mitglieder, Parzellen, Beiträge, Wasser und Strom, Dokumente und die Arbeit des Vorstands. Vereine, die angemeldet sind, sehen die für ihr Bundesland passenden Meldungen und aktuelle Wetterwarnungen für ihre Region direkt im Verwaltungsbereich.
Wenn Sie sehen möchten, wie viel Zeit sich damit sparen lässt, vergleichen Sie die gängigen Lösungen oder werfen Sie einen Blick in den Ratgeber für Vereine. Den Funktionsumfang und die Kosten finden Sie auf den Seiten Funktionen und Kosten & Umfang.
Die Seite wird jeden Tag aktualisiert. Neue Meldungen rücken automatisch nach oben, ältere bleiben für eine Weile erhalten.
Woher stammen die Nachrichten?
Die Meldungen kommen aus öffentlich zugänglichen Quellen wie den Kleingartenverbänden, Ministerien, Förderstellen, Gerichten und Fachportalen. Jede Meldung ist kurz zusammengefasst und verweist auf die Originalquelle.
Für wen sind die Kleingarten-News gedacht?
Für alle, die im Verein Verantwortung tragen: Vorsitzende, Schriftführer, Kassierer und Fachberater. Die Hinweise sind so geschrieben, dass sie im Vereinsalltag weiterhelfen.
Kostet die Nutzung etwas?
Nein. Die Kleingarten-News sind frei zugänglich und kosten nichts.
Bekomme ich Nachrichten passend zu meinem Bundesland?
Vereine, die Laubenmeister nutzen, sehen im Verwaltungsbereich die für ihr Bundesland passenden Meldungen sowie aktuelle Wetterwarnungen für ihre Region.
Ersetzen die Hinweise eine Rechtsberatung?
Nein. Die Zusammenfassungen sind Hinweise zur Orientierung. Maßgeblich ist immer die verlinkte Quelle. Bei rechtlichen Fragen sollte der Verein im Zweifel fachlichen Rat einholen.