Kosten & Umfang

Was kostet Laubenmeister?

Laubenmeister ist für Kleingartenvereine dauerhaft kostenfrei. Es gibt keine Lizenzgebühr und keine Einrichtungsgebühr. Alle Vereinsbereiche gehören zum Zugang: Mitglieder, Parzellen, Beiträge, Buchhaltung, Versorgung, Dokumente und Portal.

Laubenmeister
Dauerhaft kostenfrei
0 EUR
Monatliche Grundgebühr0 EUR
Einrichtungsgebühr0 EUR
Pflichtlaufzeitkeine
Vereinsbereichealle enthalten
Spendefreiwillig
Kostenfrei bedeutet bei Laubenmeister: keine Grundgebühr, keine Einrichtungsgebühr und keine kostenpflichtigen Zusatzbereiche.

Enthalten

Alle Vereinsbereiche ohne Lizenzkosten.

Mitglieder- und Rollenverwaltung
Parzellenverwaltung
Beiträge, Belege und Buchhaltung
Versorgungsmanagement
Dokumentenverwaltung
KI-gestützte Text- und Dokumentfunktionen
Arbeitsstunden und Projekte
Mitgliederportal
Bewerbermanagement
Inventar, Begehungen und Vereinsheim

Beispiel aus dem Vereinsalltag

Ein Verein, ein Zugang zu den wichtigen Aufgaben

Der Kassierer pflegt Beiträge und Belege, während der Schriftführer Mitglieder, Dokumente und Protokolle bearbeitet. Beide arbeiten im selben Vereinsbereich, ohne für einzelne Aufgaben einen eigenen Tarif wählen zu müssen. Der Verein richtet die benötigten Bereiche nach seinen Abläufen ein.

Rollen und Berechtigungen legen fest, welche Bereiche die jeweiligen Verantwortlichen sehen oder bearbeiten dürfen. Das ist auch bei einer kostenfreien Vereinssoftware wichtig.

Alle Funktionen ansehen

Keine Lizenzkosten

Laubenmeister ist vollständig kostenfrei für Kleingartenvereine.

Keine künstlichen Modulgrenzen

Die Plattform ist als zusammenhängendes System für Vereinsverwaltung gedacht.

Unterstützung freiwillig

Wer die Weiterentwicklung fördern möchte, kann freiwillig spenden.

Häufige Fragen

Kosten und Einrichtung für den Verein

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten, bevor Sie den Vereinsbereich einrichten.

Ist Laubenmeister für Kleingartenvereine dauerhaft kostenfrei?

Ja. Kleingartenvereine können Laubenmeister dauerhaft kostenfrei nutzen. Es gibt keine Lizenzgebühr und keine Einrichtungsgebühr. Eine freiwillige Spende ist keine Voraussetzung für den Zugang.

Welche Kosten entstehen für den Verein?

Es gibt keine monatliche Grundgebühr und keine Einrichtungsgebühr. Die Vereinsbereiche für Mitglieder, Parzellen, Beiträge, Buchhaltung, Versorgung, Dokumente und Portalzugänge sind enthalten.

Gibt es eine Einrichtungsgebühr oder eine Pflichtlaufzeit?

Nein. Für die Einrichtung fällt keine Gebühr an, und Laubenmeister hat keine Pflichtlaufzeit.

Sind einzelne Bereiche kostenpflichtig?

Nein. Mitgliederverwaltung, Parzellen, Beiträge, Buchhaltung, Versorgung, Dokumente, Arbeitsstunden, Bewerbungen, Inventar, Begehungen, Vereinsheim und Mitgliederportal gehören zum Vereinsbereich.

Was ist in der kostenfreien Vereinssoftware enthalten?

Enthalten sind unter anderem Mitglieder- und Rollenverwaltung, Parzellenverwaltung, Beiträge und Buchhaltung, Versorgung, Dokumente, Arbeitsstunden, Bewerbungen, Inventar, Begehungen, Vereinsheim und Mitgliederportal.

Warum trotzdem spenden?

Freiwillige Unterstützung hilft bei Betrieb und Weiterentwicklung.

Server, Infrastruktur und Produktarbeit verursachen laufenden Aufwand. Eine Spende ist kein Zugangskauf, sondern ein freiwilliger Beitrag dazu, dass Laubenmeister langfristig wachsen kann.

Datenschutz ernst nehmen

Rollen, Einwilligungen und getrennte Vereinskontexte sind Teil des Produktdesigns.

Zugriff steuern

Vorstand, Mitglieder und Portalnutzer brauchen unterschiedliche Sichtbarkeit.

Einführung klären

Bei Datenübernahme oder besonderen Anforderungen hilft der direkte Kontakt.

Aktuelle Updates

Was zuletzt fertig geworden ist

Laubenmeister wird laufend weiterentwickelt. Hier ein Auszug der letzten Verbesserungen.

  1. Neu

    Empfänger für Mahnungen auswählen

    Für den E-Mail-Versand von Mahnungen lassen sich Mitglieder und externe Kontakte direkt suchen und übernehmen.

  2. Verbessert

    Laufende Mahnvorgänge direkt in der Übersicht

    Die Mahnwesen-Übersicht zeigt offene und laufende Vorgänge direkt beim Öffnen.

  3. Neu

    Genehmigungen für Parzellen digital verwalten

    Genehmigungsanträge lassen sich digital erfassen, prüfen, entscheiden und mit Dokumenten nachvollziehbar ablegen.

  4. Neu

    Mehr Übersicht bei der Wasserablesung

    Zählerstände und die Nutzung der Parzelle sind im Rundgang jetzt leichter zu erkennen.