Strom an einen Nachbarverein weiterberechnen

Ist Ihr Verein Vertragspartner des Stromversorgers und leitet Strom über einen eigenen Nebenzähler an einen benachbarten Verein weiter? Mit Laubenmeister rechnen Sie den weiterberechneten Verbrauch und die anteiligen Grundgebühren für einen Zeitraum aus und erstellen daraus eine Rechnung an den Nachbarverein.

Die Strom-Weiterberechnung ist ein Zusatzmodul für Vereine, die den Strom über einen Nebenzähler an einen Nachbarverein weiterleiten. Sie aktivieren das Modul einmalig in den Vereins-Einstellungen. Danach legen Sie eine Vereinbarung an: Sie wählen den Hauptzähler des Versorgers, Ihren eigenen Nebenzähler und den Nachbarverein als externen Kontakt und hinterlegen den Grundgebühren-Anteil in Prozent und den Arbeitspreis. Für einen Zeitraum berechnet Laubenmeister dann den weiterberechneten Verbrauch, das ist der Hauptzähler minus der Nebenzähler, dazu die anteiligen Grundgebühren. Bereits gezahlte Abschläge zieht das System ab. Aus dem Ergebnis entsteht eine Rechnung als Entwurf, die Sie in der Buchhaltung prüfen und versenden.

Wichtig vorweg: Ob Sie Strom weiterberechnen dürfen, in welcher Höhe und ob Umsatzsteuer anfällt, richtet sich nach Ihrer Vereinbarung mit dem Nachbarverein und nach steuerlichen Vorgaben. Laubenmeister hilft Ihnen, die Weiterberechnung sauber zu rechnen und nachzuweisen, gibt aber keinen Prozentsatz, keinen Preis und keine steuerliche Bewertung vor.

Wann diese Funktion passt

Diese Funktion ist nur für eine bestimmte Situation gedacht: Ihr Verein hat den Stromvertrag beim Versorger, und der Hauptzähler läuft auf Ihren Verein. Ein benachbarter Verein bezieht seinen Strom über dieselbe Anlage, sichtbar an einem eigenen Zähler. Sie zahlen die volle Rechnung an den Versorger und holen sich den auf den Nachbarverein entfallenden Teil zurück.

Ein Beispiel aus der Praxis

Der Kleingartenverein Sonneneck ist Vertragspartner des Stromversorgers. Am selben Anschluss hängt der kleinere Nachbarverein Am Bach mit einem eigenen Nebenzähler. Der Hauptzähler von Sonneneck zeigt im Abrechnungsjahr 12.000 kWh, der Nebenzähler für den eigenen Verbrauch von Sonneneck zeigt 7.000 kWh. Weiterberechnet werden also 5.000 kWh an Am Bach. Dazu kommen 56 Prozent der Grundgebühr, so wie es beide Vereine vereinbart haben. Laubenmeister rechnet beides zusammen und erstellt daraus eine Rechnung an Am Bach.

Schritt 1: Das Modul aktivieren

Die Strom-Weiterberechnung ist ein Zusatzmodul, das standardmäßig ausgeschaltet ist. Sie schalten es einmalig frei:

  1. Öffnen Sie die Vereins-Einstellungen und dort den Abschnitt Inventar & Ausstattung.
  2. Setzen Sie den Schalter Strom-Weiterberechnung an Nachbarverein auf aktiv und speichern Sie.
  3. Danach erscheint das Modul im Menü unter Versorgung und ist einsatzbereit.
Bevor Sie eine Vereinbarung anlegen, sollten die Zähler stehen. Legen Sie den Haupt- und den Nebenzähler in der Versorgung an und erfassen Sie die Zählerstände. Wie das geht, lesen Sie in der Anleitung zur Versorgungsverwaltung.

Schritt 2: Eine Vereinbarung anlegen

In einer Vereinbarung halten Sie fest, welche Zähler und welcher Empfänger für die Weiterberechnung gelten. Öffnen Sie unter Versorgung die Strom-Weiterberechnung und klicken Sie auf Neue Vereinbarung. Dann füllen Sie aus:

  • Bezeichnung: ein Name, an dem Sie die Vereinbarung wiedererkennen, zum Beispiel Strom Nachbarverein Am Bach.
  • Hauptzähler (Versorger): der Zähler, der auf Ihren Verein läuft und den gesamten bezogenen Strom misst.
  • Eigener Nebenzähler: der Zähler für Ihren eigenen Verbrauch. Sein Verbrauch wird vom Hauptzähler abgezogen. Haben Sie keinen eigenen Nebenzähler, wählen Sie kein Abzug.
  • Empfänger: der Nachbarverein als externer Kontakt. Diesen legen Sie vorher in den Kontakten an, am besten mit der Kategorie Netzkunde.
  • Grundgebühren-Anteil in Prozent: der Anteil der Grundgebühr, den der Nachbarverein tragen soll.
  • Arbeitspreis in Euro je kWh: der Preis, mit dem der Verbrauch berechnet wird. Ihn können Sie später bei jeder Abrechnung noch anpassen.
  • USt-Satz: steht standardmäßig auf 0 Prozent. Ändern Sie ihn nur, wenn Ihr Verein Umsatzsteuer ausweisen muss.

Über Anlegen speichern Sie die Vereinbarung. Sie erscheint dann in der Übersicht und lässt sich jederzeit bearbeiten. Vereinbarungen, die Sie gerade nicht brauchen, können Sie auf inaktiv setzen. Aus einer inaktiven Vereinbarung lässt sich keine Abrechnung erstellen.

Den Nachbarverein als Empfänger legen Sie in den externen Kontakten an. Wie Sie einen Kontakt mit der passenden Kategorie einordnen, steht in der Anleitung zu den externen Kontakten.

Schritt 3: Einen Zeitraum abrechnen

Vorschau berechnen

Zuerst rechnen, prüfen und erst danach die Rechnung erzeugen.

Klicken Sie bei der Vereinbarung auf Abrechnung erstellen. Im Fenster tragen Sie ein:

  • Zeitraum von und bis: die Spanne, die Sie abrechnen, meist ein Abrechnungsjahr. Laubenmeister schlägt einen Zeitraum vor, den Sie anpassen können.
  • Grundgebühr gesamt: die volle Grundgebühr aus Ihrer Versorger-Rechnung für diesen Zeitraum. Den in der Vereinbarung hinterlegten Anteil in Prozent wendet Laubenmeister darauf an.
  • Arbeitspreis je kWh: vorbelegt aus der Vereinbarung, hier bei Bedarf anpassbar.
  • Bereits geleistete Abschläge: die Summe der Abschläge oder Vorauszahlungen, die der Nachbarverein unterjährig schon gezahlt hat. Dieses Feld ist optional.

Den Verbrauch müssen Sie in der Regel nicht eintragen. Laubenmeister zieht den Haupt- und den Nebenzählerstand automatisch aus den erfassten Ablesungen des Zeitraums und bildet die Differenz. Nur wenn ein Wert einmal nicht passt, öffnen Sie den Bereich Verbrauch manuell überschreiben und tragen die kWh von Hand ein.

Klicken Sie auf Vorschau berechnen. Laubenmeister zeigt Ihnen den Verbrauch des Empfängers, die einzelnen Positionen und den Betrag. Weisen die Zählerstände auf ein Problem hin, zum Beispiel ein Nebenzähler höher als der Hauptzähler, erscheint dazu ein Hinweis. Prüfen Sie die Vorschau, bevor Sie weitergehen.

Bereits geleistete Abschläge abziehen

Viele Nachbarvereine zahlen über das Jahr Abschläge. Tragen Sie die Summe dieser Abschläge in das Feld Bereits geleistete Abschläge ein. Laubenmeister führt sie als eigene Position mit dem Text abzüglich geleistete Abschlagszahlungen und zieht sie vom Gesamtbetrag ab. In der Vorschau und auf der Rechnung steht dann nicht mehr der volle Betrag, sondern der zu zahlende Restbetrag.

Decken die Abschläge den gesamten Betrag ab, verbleibt kein offener Rest. In diesem Fall erzeugt Laubenmeister keine Rechnung und weist Sie darauf hin. So verschicken Sie keine Rechnung über null Euro.

Schritt 4: Die Entwurfs-Rechnung prüfen und versenden

Stimmt die Vorschau, klicken Sie auf Rechnung erzeugen (Entwurf). Laubenmeister legt eine Rechnung an den Nachbarverein an. Sie erscheint in der Buchhaltung unter Rechnungen und trägt den Status Entwurf. In der Übersicht der Vereinbarung sehen Sie außerdem eine Liste der bereits erstellten Abrechnungen mit Zeitraum, Verbrauch und Betrag.

Als Entwurf ist noch nichts endgültig. Öffnen Sie die Rechnung in der Buchhaltung, prüfen Sie die Positionen und passen Sie bei Bedarf Rechnungsdatum, Fälligkeit oder Text an. Erst wenn Sie die Rechnung dort versenden oder festschreiben, wird sie verbindlich.

Die weitere Bearbeitung, das Versenden und der Zahlungseingang laufen wie bei jeder anderen Rechnung. Wie Sie Rechnungen in der Buchhaltung führen und Zahlungen zuordnen, steht in der Anleitung zu Buchhaltung und Jahresabrechnung.

So wird der Verbrauch ermittelt

Der weiterberechnete Verbrauch ist der Verbrauch am Hauptzähler minus der Verbrauch an Ihrem eigenen Nebenzähler. Für jeden der beiden Zähler nimmt Laubenmeister den Anfangsstand zu Beginn des Zeitraums und den Endstand am Ende des Zeitraums aus Ihren Ablesungen und bildet die Differenz. Aus beiden Differenzen ergibt sich der Verbrauch, der an den Nachbarverein geht.

Damit das aufgeht, sollten für den gewählten Zeitraum Zählerstände erfasst sein. Fehlen Ablesungen oder passen die Werte nicht, tragen Sie die kWh im Feld Verbrauch manuell überschreiben selbst ein. Der weiterberechnete Verbrauch wird nie negativ. Ist der Nebenzähler höher als der Hauptzähler, setzt Laubenmeister ihn auf null und weist Sie mit einem Hinweis darauf hin, die Ablesungen zu prüfen.

Häufige Fragen zur Weiterberechnung

Für welche Vereine ist die Strom-Weiterberechnung gedacht?

Für Vereine, die selbst Vertragspartner des Stromversorgers sind und einen Teil des Stroms über einen eigenen Nebenzähler an einen benachbarten Verein weiterleiten. Der Hauptzähler läuft auf Ihren Verein, ein Nachbarverein hängt mit einem Unterzähler an derselben Anlage. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, brauchen Sie das Modul nicht. Es bleibt dann ausgeschaltet.

Woher nimmt Laubenmeister den weiterberechneten Verbrauch?

Der weiterberechnete Verbrauch ist der Verbrauch am Hauptzähler minus der Verbrauch an Ihrem eigenen Nebenzähler im gewählten Zeitraum. Beide Werte zieht Laubenmeister automatisch aus den Zählerständen, die Sie in der Versorgung erfasst haben. Es rechnet mit dem Anfangsstand und dem Endstand innerhalb des Zeitraums. Passen die abgelesenen Werte einmal nicht, können Sie den Hauptzähler- und Nebenzählerwert im Abrechnungsfenster von Hand überschreiben.

Wird sofort eine echte Rechnung erzeugt?

Nein. Laubenmeister legt die Rechnung immer als Entwurf an. Sie erscheint in der Buchhaltung unter Rechnungen. Dort prüfen Sie den Entwurf in Ruhe, ändern bei Bedarf Datum oder Text und versenden ihn erst dann an den Nachbarverein. Solange es ein Entwurf ist, ist nichts endgültig.

Wie trage ich bereits gezahlte Abschläge ein?

Hat der Nachbarverein unterjährig schon Abschläge oder Vorauszahlungen geleistet, tragen Sie die Summe im Abrechnungsfenster in das Feld Bereits geleistete Abschläge ein. Laubenmeister zieht diesen Betrag als eigene Position ab, und die Rechnung weist nur noch den offenen Restbetrag aus. Decken die Abschläge den gesamten Betrag ab, verbleibt kein offener Rest und es wird keine Rechnung erzeugt.

Was ist der Grundgebühren-Anteil in Prozent?

Die Grundgebühr aus Ihrer Versorger-Rechnung tragen viele Vereine anteilig weiter, weil beide Vereine die Anlage nutzen. Im Grundgebühren-Anteil legen Sie fest, welcher Prozentsatz der Grundgebühr auf den Nachbarverein entfällt, zum Beispiel 56 Prozent. Wie Sie diesen Anteil bemessen, ist eine Vereinbarung zwischen den beiden Vereinen. Laubenmeister rechnet nur mit dem Wert, den Sie eintragen, und gibt keinen Prozentsatz vor.

Muss ich vorher Zähler und einen Kontakt anlegen?

Ja. Legen Sie den Haupt- und den Nebenzähler zuerst in der Versorgung an und erfassen Sie dort die Zählerstände. Den Nachbarverein legen Sie als externen Kontakt in den Kontakten an, am besten mit der Kategorie Netzkunde. Erst dann können Sie beide in der Vereinbarung auswählen.

Fällt Umsatzsteuer an?

Das hängt von Ihrem Verein ab. Standardmäßig steht der USt-Satz in der Vereinbarung auf 0 Prozent. Ob und in welcher Höhe Sie Umsatzsteuer ausweisen müssen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt. Laubenmeister rechnet mit dem Satz, den Sie eintragen, trifft aber keine steuerliche Entscheidung für Sie.

Passt dazu

Strom sauber weiterberechnen

Mit Laubenmeister rechnen Sie den Verbrauch und die anteiligen Grundgebühren nachvollziehbar ab und erstellen daraus eine Rechnung an den Nachbarverein. Kostenfrei für Ihren Verein.