Strom an einen Nachbarverein weiterberechnen
Ist Ihr Verein Vertragspartner des Stromversorgers und leitet Strom über einen eigenen Nebenzähler an einen benachbarten Verein weiter? Mit Laubenmeister rechnen Sie den weiterberechneten Verbrauch und die anteiligen Grundgebühren für einen Zeitraum aus und erstellen daraus eine Rechnung an den Nachbarverein.
Die Strom-Weiterberechnung ist ein Zusatzmodul für Vereine, die den Strom über einen Nebenzähler an einen Nachbarverein weiterleiten. Sie aktivieren das Modul einmalig in den Vereins-Einstellungen. Danach legen Sie eine Vereinbarung an: Sie wählen den Hauptzähler des Versorgers, Ihren eigenen Nebenzähler und den Nachbarverein als externen Kontakt und hinterlegen den Grundgebühren-Anteil in Prozent und den Arbeitspreis. Für einen Zeitraum berechnet Laubenmeister dann den weiterberechneten Verbrauch, das ist der Hauptzähler minus der Nebenzähler, dazu die anteiligen Grundgebühren. Bereits gezahlte Abschläge zieht das System ab. Aus dem Ergebnis entsteht eine Rechnung als Entwurf, die Sie in der Buchhaltung prüfen und versenden.
Wann diese Funktion passt
Diese Funktion ist nur für eine bestimmte Situation gedacht: Ihr Verein hat den Stromvertrag beim Versorger, und der Hauptzähler läuft auf Ihren Verein. Ein benachbarter Verein bezieht seinen Strom über dieselbe Anlage, sichtbar an einem eigenen Zähler. Sie zahlen die volle Rechnung an den Versorger und holen sich den auf den Nachbarverein entfallenden Teil zurück.
Ein Beispiel aus der Praxis
Der Kleingartenverein Sonneneck ist Vertragspartner des Stromversorgers. Am selben Anschluss hängt der kleinere Nachbarverein Am Bach mit einem eigenen Nebenzähler. Der Hauptzähler von Sonneneck zeigt im Abrechnungsjahr 12.000 kWh, der Nebenzähler für den eigenen Verbrauch von Sonneneck zeigt 7.000 kWh. Weiterberechnet werden also 5.000 kWh an Am Bach. Dazu kommen 56 Prozent der Grundgebühr, so wie es beide Vereine vereinbart haben. Laubenmeister rechnet beides zusammen und erstellt daraus eine Rechnung an Am Bach.
Schritt 1: Das Modul aktivieren
Die Strom-Weiterberechnung ist ein Zusatzmodul, das standardmäßig ausgeschaltet ist. Sie schalten es einmalig frei:
- Öffnen Sie die Vereins-Einstellungen und dort den Abschnitt Inventar & Ausstattung.
- Setzen Sie den Schalter Strom-Weiterberechnung an Nachbarverein auf aktiv und speichern Sie.
- Danach erscheint das Modul im Menü unter Versorgung und ist einsatzbereit.
Schritt 2: Eine Vereinbarung anlegen
In einer Vereinbarung halten Sie fest, welche Zähler und welcher Empfänger für die Weiterberechnung gelten. Öffnen Sie unter Versorgung die Strom-Weiterberechnung und klicken Sie auf Neue Vereinbarung. Dann füllen Sie aus:
- Bezeichnung: ein Name, an dem Sie die Vereinbarung wiedererkennen, zum Beispiel Strom Nachbarverein Am Bach.
- Hauptzähler (Versorger): der Zähler, der auf Ihren Verein läuft und den gesamten bezogenen Strom misst.
- Eigener Nebenzähler: der Zähler für Ihren eigenen Verbrauch. Sein Verbrauch wird vom Hauptzähler abgezogen. Haben Sie keinen eigenen Nebenzähler, wählen Sie kein Abzug.
- Empfänger: der Nachbarverein als externer Kontakt. Diesen legen Sie vorher in den Kontakten an, am besten mit der Kategorie Netzkunde.
- Grundgebühren-Anteil in Prozent: der Anteil der Grundgebühr, den der Nachbarverein tragen soll.
- Arbeitspreis in Euro je kWh: der Preis, mit dem der Verbrauch berechnet wird. Ihn können Sie später bei jeder Abrechnung noch anpassen.
- USt-Satz: steht standardmäßig auf 0 Prozent. Ändern Sie ihn nur, wenn Ihr Verein Umsatzsteuer ausweisen muss.
Über Anlegen speichern Sie die Vereinbarung. Sie erscheint dann in der Übersicht und lässt sich jederzeit bearbeiten. Vereinbarungen, die Sie gerade nicht brauchen, können Sie auf inaktiv setzen. Aus einer inaktiven Vereinbarung lässt sich keine Abrechnung erstellen.
Schritt 3: Einen Zeitraum abrechnen
Vorschau berechnen
Zuerst rechnen, prüfen und erst danach die Rechnung erzeugen.
Klicken Sie bei der Vereinbarung auf Abrechnung erstellen. Im Fenster tragen Sie ein:
- Zeitraum von und bis: die Spanne, die Sie abrechnen, meist ein Abrechnungsjahr. Laubenmeister schlägt einen Zeitraum vor, den Sie anpassen können.
- Grundgebühr gesamt: die volle Grundgebühr aus Ihrer Versorger-Rechnung für diesen Zeitraum. Den in der Vereinbarung hinterlegten Anteil in Prozent wendet Laubenmeister darauf an.
- Arbeitspreis je kWh: vorbelegt aus der Vereinbarung, hier bei Bedarf anpassbar.
- Bereits geleistete Abschläge: die Summe der Abschläge oder Vorauszahlungen, die der Nachbarverein unterjährig schon gezahlt hat. Dieses Feld ist optional.
Den Verbrauch müssen Sie in der Regel nicht eintragen. Laubenmeister zieht den Haupt- und den Nebenzählerstand automatisch aus den erfassten Ablesungen des Zeitraums und bildet die Differenz. Nur wenn ein Wert einmal nicht passt, öffnen Sie den Bereich Verbrauch manuell überschreiben und tragen die kWh von Hand ein.
Klicken Sie auf Vorschau berechnen. Laubenmeister zeigt Ihnen den Verbrauch des Empfängers, die einzelnen Positionen und den Betrag. Weisen die Zählerstände auf ein Problem hin, zum Beispiel ein Nebenzähler höher als der Hauptzähler, erscheint dazu ein Hinweis. Prüfen Sie die Vorschau, bevor Sie weitergehen.
Bereits geleistete Abschläge abziehen
Viele Nachbarvereine zahlen über das Jahr Abschläge. Tragen Sie die Summe dieser Abschläge in das Feld Bereits geleistete Abschläge ein. Laubenmeister führt sie als eigene Position mit dem Text abzüglich geleistete Abschlagszahlungen und zieht sie vom Gesamtbetrag ab. In der Vorschau und auf der Rechnung steht dann nicht mehr der volle Betrag, sondern der zu zahlende Restbetrag.
Decken die Abschläge den gesamten Betrag ab, verbleibt kein offener Rest. In diesem Fall erzeugt Laubenmeister keine Rechnung und weist Sie darauf hin. So verschicken Sie keine Rechnung über null Euro.
Schritt 4: Die Entwurfs-Rechnung prüfen und versenden
Stimmt die Vorschau, klicken Sie auf Rechnung erzeugen (Entwurf). Laubenmeister legt eine Rechnung an den Nachbarverein an. Sie erscheint in der Buchhaltung unter Rechnungen und trägt den Status Entwurf. In der Übersicht der Vereinbarung sehen Sie außerdem eine Liste der bereits erstellten Abrechnungen mit Zeitraum, Verbrauch und Betrag.
Als Entwurf ist noch nichts endgültig. Öffnen Sie die Rechnung in der Buchhaltung, prüfen Sie die Positionen und passen Sie bei Bedarf Rechnungsdatum, Fälligkeit oder Text an. Erst wenn Sie die Rechnung dort versenden oder festschreiben, wird sie verbindlich.
So wird der Verbrauch ermittelt
Der weiterberechnete Verbrauch ist der Verbrauch am Hauptzähler minus der Verbrauch an Ihrem eigenen Nebenzähler. Für jeden der beiden Zähler nimmt Laubenmeister den Anfangsstand zu Beginn des Zeitraums und den Endstand am Ende des Zeitraums aus Ihren Ablesungen und bildet die Differenz. Aus beiden Differenzen ergibt sich der Verbrauch, der an den Nachbarverein geht.
Damit das aufgeht, sollten für den gewählten Zeitraum Zählerstände erfasst sein. Fehlen Ablesungen oder passen die Werte nicht, tragen Sie die kWh im Feld Verbrauch manuell überschreiben selbst ein. Der weiterberechnete Verbrauch wird nie negativ. Ist der Nebenzähler höher als der Hauptzähler, setzt Laubenmeister ihn auf null und weist Sie mit einem Hinweis darauf hin, die Ablesungen zu prüfen.
Häufige Fragen zur Weiterberechnung
Für welche Vereine ist die Strom-Weiterberechnung gedacht?
Woher nimmt Laubenmeister den weiterberechneten Verbrauch?
Wird sofort eine echte Rechnung erzeugt?
Wie trage ich bereits gezahlte Abschläge ein?
Was ist der Grundgebühren-Anteil in Prozent?
Muss ich vorher Zähler und einen Kontakt anlegen?
Fällt Umsatzsteuer an?
Passt dazu
Zähler anlegen, Zählerstände erfassen und den Verbrauch berechnen. Die Grundlage für die Weiterberechnung.
Rechnungen führen, Zahlungen zuordnen und offene Beträge im Blick behalten.
Den Nachbarverein als externen Kontakt mit der Kategorie Netzkunde anlegen.
Zur Übersicht mit allen Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Ihren Verein.