Einwilligungen & Richtlinien
Laubenmeister Funktionen

Kommunikation nachvollziehbar und datenschutzbewusst organisieren.

Datenschutzangaben, Einwilligungen und elektronische Kommunikation nachvollziehbar verwalten. Mit einer Löschfristen-Übersicht die persönlichen Daten ausgeschiedener Mitglieder geordnet bereinigen.

Der Bereich Datenschutz und Kommunikation in Laubenmeister bündelt, wie der Verein mit persönlichen Daten und mit der Ansprache seiner Mitglieder umgeht. Einwilligungen und Kommunikationspräferenzen werden je Mitglied geführt, Rollen und Berechtigungen steuern, wer welche Daten sieht. Dazu gehört eine Löschfristen-Übersicht: Sie sammelt alle ausgeschiedenen Mitglieder an einer Stelle und zeigt zu jedem das Austrittsdatum, die daraus errechnete Löschfrist und welche persönlichen Daten noch gespeichert sind, also Gesprächsnotizen und Dokumente. Die Aufbewahrungsfrist stellt der Verein selbst ein, voreingestellt sind drei Jahre nach dem Austritt. Ist die Frist abgelaufen, lassen sich die Daten geordnet bereinigen: beim Anonymisieren werden die Stammdaten unkenntlich gemacht, während Notizen und Dokumente bestehen bleiben, beim Löschen werden Gesprächsnotizen und persönliche Dokumente entfernt und die Stammdaten zusätzlich anonymisiert. Rechnungen, Buchhaltung und Rechtsfall-Akten bleiben in beiden Fällen erhalten, und jeder Schritt wird in zwei Stufen bestätigt. Welche Frist für den Verein richtig ist, hängt von Satzung, Verträgen und Rechtslage ab. Laubenmeister gibt die Mittel an die Hand, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Die Bedienung Schritt für Schritt zeigt die Anleitung unter /anleitung/loeschfristen.

Einwilligungen im Blick behalten

Kommunikationspräferenzen berücksichtigen

Rollen und Berechtigungen einbinden

Ausgeschiedene Mitglieder mit abgelaufener Aufbewahrungsfrist auf einen Blick sehen

Persönliche Daten ausgeschiedener Mitglieder anonymisieren oder löschen, Rechnungen und Buchhaltung bleiben erhalten

Mitglieder mit Kommunikationsbezug
Produktansicht für Vorstände

Für Vorstände

Einwilligungen und Kommunikationswege gehören zur Verwaltung.

Vorstände müssen wissen, wie sie Mitglieder erreichen dürfen und welche Angaben dokumentiert sind. Laubenmeister bündelt diese Informationen im Vereinskontext.

01

Einwilligungen im Blick behalten

02

Kommunikationspräferenzen berücksichtigen

03

Rollen und Berechtigungen einbinden

04

Ausgeschiedene Mitglieder mit abgelaufener Aufbewahrungsfrist auf einen Blick sehen

05

Persönliche Daten ausgeschiedener Mitglieder anonymisieren oder löschen, Rechnungen und Buchhaltung bleiben erhalten

Im Arbeitsalltag

Von der Einwilligung bis zur Nachricht.

Die Abläufe helfen, Kommunikationspräferenzen nicht erst im Einzelfall suchen zu müssen.

1
Datenschutzhinweise pflegen
2
E-Kommunikation dokumentieren
3
Aufbewahrungsfrist einstellen
4
Daten ausgeschiedener Mitglieder bereinigen
5
Portalbereitstellung vorbereiten

Produktansicht

Mitglieder mit Kommunikationsbezug

Die Mitgliederansicht zeigt die Datenbasis, in der Status, Kontakt und Verwaltungsinformationen zusammenlaufen.

Mitglieder

Mitgliederliste mit Parzellenbezug, Filtern und Verwaltungsaktionen.

Häufige Fragen

Datenschutz & Kommunikation: kurz erklärt für Vorstände.

Wie hilft Laubenmeister beim Bereinigen alter Mitgliederdaten?

Über die Löschfristen-Übersicht im Bereich Mitglieder. Sie listet alle ausgeschiedenen Mitglieder mit Austrittsdatum, errechneter Löschfrist und den noch gespeicherten persönlichen Daten wie Gesprächsnotizen und Dokumenten. So sieht der Vorstand auf einen Blick, bei wem die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, und kann die Daten geordnet bereinigen, statt sie unbegrenzt liegen zu lassen. Die Bedienung zeigt /anleitung/loeschfristen.

Wie lange werden die Daten ausgeschiedener Mitglieder aufbewahrt?

Das stellt der Verein selbst ein. Voreingestellt ist eine Aufbewahrungsfrist von drei Jahren nach dem Austritt. Diese Frist gilt für die Übersicht als Anhaltspunkt, ab wann die persönlichen Daten eines ausgeschiedenen Mitglieds bereinigt werden können.

Was ist der Unterschied zwischen Anonymisieren und Löschen?

Beim Anonymisieren werden die Stammdaten unkenntlich gemacht, Gesprächsnotizen und Dokumente bleiben erhalten. Beim Löschen werden Gesprächsnotizen und persönliche Dokumente entfernt und die Stammdaten zusätzlich anonymisiert. In beiden Fällen wird der Vorgang in zwei Schritten bestätigt, damit er nicht aus Versehen passiert.

Bleiben Rechnungen und Buchhaltung beim Bereinigen erhalten?

Ja. Rechnungen, Buchhaltung und Rechtsfall-Akten bleiben beim Anonymisieren wie beim Löschen erhalten. Bereinigt werden nur die persönlichen Daten wie Stammdaten, Gesprächsnotizen und Dokumente, nicht die fachlich oder rechtlich aufbewahrungspflichtigen Unterlagen.

Ist der Verein damit automatisch rechtssicher?

Nein. Die Löschfristen-Übersicht ist ein Werkzeug, das hilft, Fristen zu erkennen und Daten geordnet zu bereinigen. Welche Frist für den Verein richtig ist und welche Daten wie lange aufbewahrt oder gelöscht werden müssen, hängt von Satzung, Verträgen und Rechtslage ab. Die fachliche Bewertung trifft der Verein selbst, im Zweifel mit Beratung. Laubenmeister ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie behält der Verein Einwilligungen und Kommunikationswünsche im Blick?

Einwilligungen und Kommunikationspräferenzen werden je Mitglied geführt und fließen in die Ansprache ein, etwa ob ein Mitglied Post oder E-Mail erhält. Rollen und Berechtigungen steuern zusätzlich, wer im Vorstand welche Daten sehen darf. Welche Daten Mitglieder selbst online sehen, regelt das Mitgliederportal unter /features/mitgliederportal.

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